Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Stand: 25.09.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle von der Fasel GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen; eventuell ent¬gegenstehende Bedingungen des Vertragspartners/Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die Fasel GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Entgegenstehende Bedingungen können hierneben keine Wirksamkeit erlangen.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für eventuelle Folgegeschäfte eines Auftrages, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie seitens Fasel GmbH schriftlich bestätigt wurden; zur Einhaltung dieser Schriftform ist E-Mail ausreichend.

2. Angebote/Aufträge

2.1 Aufträge/Bestellungen werden seitens Fasel GmbH schriftlich bestätigt unter Angabe von Preisen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese Preise sind freibleibend, sofern sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung/Leistung die Preise ändern.
Im Zweifel gelangen stets die Preise zum Ansatz, welche sich zum Zeitpunkt der Lieferung aus der aktuellen Preisliste oder der aktuellen Kalkulation der Fasel GmbH ergeben.

2.2 Vergleichbares gilt für Bauart und/oder Ausführung der bestellten Waren.

2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen oder sonstige Angebotsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht der Fasel GmbH und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fasel GmbH verbreitet oder vervielfältigt werden.

2.4 Alle Angebote der Fasel GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

3. Auftragsannahme

Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von der Fasel GmbH schriftlich bestätigt wurde.

Außendienstmitarbeiter der Fasel GmbH sind lediglich zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen berechtigt; insbesondere dürfen von diesen keinerlei rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen, Zusicherungen o.ä. für die Fasel GmbH abgegeben werden.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

4.1 Die gemäß vorstehend Ziff. 2.1 ermittelten Preise verstehen sich im Zweifel ohne Verpackung, unfrei, unverzollt und ohne die jeweils gültige MwSt., sofern die Auftragsbestätigung keine abweichenden Bedingungen ausweist.

4.2 Preise werden grundsätzlich in Euro angegeben; sofern der Auftraggeber zusätzlich den Ausweis einer ausländischen Währung wünscht, kann nur der amtliche Umrechnungskurs am Tag der Auftragsbestätigung ausgewiesen werden, zahlbar ist der Umrechnungskurs am Tag der Lieferung.

4.3 Die Zahlungsbedingungen und die Zahlungsfälligkeiten ergeben sich aus der Rechnung der Fasel GmbH.

4.4 Der Mindestbestellwert beträgt € 50.— pro Lieferung zzgl. Fracht- und Verpackungskosten, zzgl. MwSt. Sollte der Betrag nicht erreicht werden wird ein Mindermengenzuschlag bis zur Höhe des Mindestbestellwertes erhoben.

4.5 Der Besteller ist nicht berechtigt gegen Ansprüche der Fasel GmbH die Aufrechnung oder Minderung zu erklären, es sei denn die dem Besteller zustehenden Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Verrechnung von Zahlungseingängen erfolgt (in Abweichung zur gesetzlichen Regelung) nach Wahl der Fasel GmbH auf die Art der Forderungen.

4.6 Gerät der Besteller mit Forderungsausgleichen in Verzug, wird über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder werden sonstige, die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigende Daten bekannt, ist die Fasel GmbH berechtigt, bereits erfolgte Auftragsbestätigungen abzuändern und dieser Situation anzupassen (z.B. Vorauskasse, Sicherheiten Bestellung o.ä.) – unbeschadet eventueller hierneben sonst entstehender Rechtsfolgen.

5. Lieferung/Leistung

5.1 Der Versand von Waren erfolgt ab March – Buchheim; die Auswahl des Frachtführers obliegt ausschließlich der Fasel GmbH.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Eventuell der Fasel GmbH zustehende Ansprüche gegen den Frachtführer werden bereits jetzt unmittelbar an den dies annehmenden Besteller zur Geltendmachung im eigenen Namen abgetreten.

5.2 Für die Einhaltung von Lieferfristen wird keine Gewähr übernommen, soweit der Fasel GmbH für die Verspätung nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5.3 Fasel GmbH ist zu Teillieferungen oder –leistungen berechtigt; jede Teillieferung/-leistung gilt als eigenständiger Vorgang. Erklärt der Besteller wirksam den Rücktritt vom gesamten Auftrag, werden hiervon bereits vertragsgemäß erfolgte Lieferungen oder Leistungen im Zweifel nicht erfasst. Für noch nicht erbrachte Lieferungen/Leistungen werden wechselseitig eventuelle Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche wechselseitig ausgeschlossen.

5.4 Der Besteller ist zur Abnahme der Waren/Leistungen verpflichtet, insbesondere den Eingang der Ware bei ihm der Fasel GmbH anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Ware innerhalb der üblicherweise für die konkrete Art des Ver¬sandes angemessene Zeit als zugegangen.

5.5 Im Falle von Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Zeit (Rahmenvertrag oder Auftragsbestätigung) abgerufen und abgenommen werden.
Erfolgt kein vollständiger, fristgerechter Abruf, so ist die Fasel GmbH zur Versendung der (Rest)Ware und Berechnung derselben berechtigt.

5.6 Sollte die Fasel GmbH sich dazu bereit erklären die vereinbarte Vertragslaufzeit zu verlängern, können Finanzierungs- und Lagerkosten berechnet werden.

5.7 Von der Fasel GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

5.8 Die Fasel GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von der Fasel GmbH geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die die Fasel GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Fasel GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Fasel GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der nicht unerheblichen Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Fasel GmbH vom Vertrag zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Forderungen gegen den Besteller Eigentum der Fasel GmbH.
Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder zu veräußern, es sei denn, die Ware wird gepfändet, das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet – derartige Umstände hat der Besteller unverzüglich an Fasel GmbH mitzuteilen.
Der Besteller hat unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, das Eigentum der Fasel GmbH sicher zu stellen.
Forderungen aus einem Weiterverkauf/Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Dritte tritt der Besteller hiermit unwiderruflich an Fasel GmbH ab; diese nimmt die Abtretung sicherungshalber an.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften

7.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung vom Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, welche bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Fasel GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Die Mängelrüge sollte insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
– Die Seriennummer des beanstandeten Liefergegenstands
– Ausführliche Fehlerbeschreibung (nicht handschriftlich)
– Rechnungskopie des beanstandeten Liefergegenstands
Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge der Fasel GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Zur Klärung, ob ein berechtigter Mangel vorliegt, hat der Käufer den beanstandeten Gegenstand zunächst auf seine Kosten an die Fasel GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Fasel GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Fasel GmbH nach ihrer, innerhalb angemessener Frist zu treffende Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Sollte der beanstandete Gegenstand nicht mehr repariert werden können, wird dieser nach 14 Tagen von der Fasel GmbH kostenfrei entsorgt, es sei denn der Käufer teilt der Fasel GmbH innerhalb dieser Zeit schriftlich mit, dass die Ware kostenpflichtig an ihn zurückgesendet werden soll.

7.4 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Fasel GmbH, kann der Käufer unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7.5 Bei Mängeln von Teilen anderer Hersteller, die die Fasel GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Fasel GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Fasel GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen die Fasel GmbH gehemmt.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung der Fasel GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.7 Die Fasel GmbH erteilt auf die veräußerten Waren eine Garantie von zwei Jahren ab Auslieferungsdatum bei der Fasel GmbH unter der Voraussetzung, dass ein ordnungsgemäßer Gebrauch/Einbau/Verwendung der Waren durch den Besteller vorliegt; die Beweislast hierfür obliegt dem Besteller.
Ausgenommen von Garantieleistungen sind Verschleißteile.

7.8 Der Garantieerfüllungsort ist March – Buchheim, d.h. im Falle der Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Besteller verpflichtet, die Ware zunächst auf seine Kosten an die Fasel GmbH einschließlich einer genauen Beschreibung der Fehlfunktion/des Defektes zu übersenden.
Ohne Fehlerbeschreibung ist die Fasel GmbH zur Garantieleistung nicht verpflichtet. Stellt sich der Garantieanspruch als berechtigt heraus, ist die Fasel GmbH verpflichtet, die Ware auf ihre Kosten an den Besteller zurückzusenden.

7.9 Wenn Reklamation des Käufers nicht telefonisch oder per E-Mail behoben werden können, dann kann auf Verlangen des Käufers die Fasel GmbH ein Ersatzgerät oder das passende Ersatzteil kostenpflichtig an die vom Käufer gewünschte Adresse versenden. Über das Ersatzgerät oder das passende Ersatzteil erhält der Käufer eine Rechnung, welche zu den vereinbarten Konditionen gegenüber der Fasel GmbH beglichen werden muss.

7.10 Im Falle von Entwicklungs- oder Änderungsaufträgen, Sonder- oder Einzelanfertigungen o.ä. (sofern nicht ohnehin individualvertraglich mit dem Besteller vereinbart), gilt folgendes:
Die Fasel GmbH führt grundsätzlich keine Recherchen über eventuelle Verletzungen fremder gewerblicher Schutzrechte durch. Sollte ein Dritter derartige Rechtsverletzungen (auch) gegen die Fasel GmbH geltend machen, stellt der Käufer/Besteller hiermit die Fasel GmbH im Innenverhältnis unwiderruflich von derartigen Ansprüchen frei. Diese Freistellung erfasst auch evtl. im Zusammenhang mit der Schutzrechtsverletzung entstehende Rechtsverfolgungskosten.

7.11 Für Reparaturaufträge oder Instandsetzungen außerhalb von Garantie-/Gewährleistungsfällen wird bei allen Eigenprodukten wie z.B. Saunasteuergeräten eine Pauschalvergütung i.H.v. 50% des aktuellen Einzelstück-Listenpreises (netto) zzgl. MwSt. berechnet, mindestens jedoch 50,- EUR pro Stück.

7.12 Bei allen Lohnaufträgen wird eine Pauschalvergütung i.H.v. 50% des aktuellen Kaufpreises (netto) zzgl. MwSt. vereinbart, soweit keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall zuvor erfolgt ist, mindestens jedoch 50,- EUR pro Stück.

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

8.1 Die Haftung Der Fasel GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

8.2 Die Fasel GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

8.3 Soweit die Fasel GmbH gem. § 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, welche die Fasel GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten der Fasel GmbH.

8.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Fasel GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 5.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Fasel GmbH.

8.6 Soweit die Fasel GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8.7 Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Fasel GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die betroffene Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, welche den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Vergleichbares gilt für eventuelle Regelungslücken.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen der Fasel GmbH ist deren Firmensitz; als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung vereinbaren die Parteien den Sitz der Fasel GmbH.

Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien (unter Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen) unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

March – Buchheim, 25. September 2024

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.