Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
in der ab 01. März 2012 geltenden Fassung

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für alle von der Fasel GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen; eventuell entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen, diese können hierneben keine Wirksamkeit erlangen.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für eventuelle Folgegeschäfte eines Auftrages, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, sofern sie seitens Fasel GmbH schriftlich bestätigt wurden; zur Einhaltung dieser Schriftform ist E-Mail ausreichend.

2. Angebote/Aufträge

2.1 Aufträge/Bestellungen werden seitens Fasel GmbH schriftlich bestätigt unter Angabe von Preisen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Diese Preise sind freibleibend, sofern sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung/Leistung die Preise ändern.

Im Zweifel gelangen stets die Preise zum Ansatz, welche sich zum Zeitpunkt der Lieferung aus der aktuellen Preisliste oder der aktuellen Kalkulation der Fasel GmbH ergeben.

2.2 Vergleichbares gilt für Bauart und/oder Ausführung der bestellten Waren.

2.3 Kostenvoranschläge, Zeichnungen oder sonstige Angebotsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht der Fasel GmbH und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fasel GmbH verbreitet oder vervielfältigt werden.

3. Auftragsannahme

Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von der Fasel GmbH schriftlich bestätigt wurde.

Außendienstmitarbeiter der Fasel GmbH sind lediglich zur Vermittlung von Vertragsabschlüssen berechtigt; insbesondere dürfen von diesen keinerlei rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen, Zusicherungen o.ä. für die Fasel GmbH abgegeben werden.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

4.1 Die gemäß vorstehend Ziff. 2.1 ermittelten Preise verstehen sich im Zweifel ohne Verpackung, unfrei, unverzollt und ohne die jeweils gültige MWSt., sofern die Auftragsbestätigung keine abweichenden Bedingungen ausweist.

4.2 Preise werden grundsätzlich in Euro angegeben; sofern der Auftraggeber zusätzlich den Ausweis einer ausländischen Währung wünscht, kann nur der amtliche Umrechnungskurs zum Tag der Auftragsbestätigung ausgewiesen werden, zahlbar ist der Umrechnungskurs zum Tag der Lieferung.

4.3 Die Zahlungsbedingungen und die Zahlungsfälligkeiten ergeben sich aus der Rechnung der Fasel GmbH.

4.4 Für Reparaturaufträge oder Instandsetzungen außerhalb von Garantiefällen wird bei allen Eigenprodukten wie z.B. Saunasteuergeräten eine Pauschalvergütung i.H.v. 50% des aktuellen Einzelstück-Listenpreises (netto) zzgl. MWSt und bei allen Lohnaufträgen eine Pauschalvergütung i.H.V. 50% des aktuellen Kaufpreises (netto) zzgl. MWSt. vereinbart, soweit keine abweichende Vereinbarung im Einzelfall zuvor erfolgt ist.

Teile mit einem Einzelstück-Listenpreis (bei Eigenprodukten) oder einem Kaufpreis (bei Lohnaufträgen) kleiner 60,00 € werden außerhalb von Garantiefällen gar nicht repariert.

4.5 Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der Fasel GmbH die Aufrechnung oder Minderung zu erklären, es sei denn die dem Besteller zustehenden Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Die Verrechnung von Zahlungseingängen erfolgt (in Abweichung zur gesetzlichen Regelung) nach Wahl der Fasel GmbH auf die Art der Forderungen.

4.6 Gerät der Besteller mit Forderungsausgleichen in Verzug, wird über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder werden sonstige, die Kreditwürdigkeit des Bestellers beeinträchtigende Daten bekannt, ist Fasel GmbH berechtigt, bereits erfolgte Auftragsbestätigungen abzuändern und dieser Situation anzupassen (z.B. Vorauskasse, Sicherheitenbestellung o.ä.) – unbeschadet eventueller hierneben sonst entstehender Rechtsfolgen.

5. Lieferung/Leistung

5.1 Der Versand von Waren erfolgt ab March – Buchheim; die Auswahl des Frachtführers obliegt ausschließlich der Fasel GmbH.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Eventuell der Fasel GmbH zustehende Ansprüche gegen den Frachtführer werden bereits jetzt unmittelbar an den dies annehmenden Besteller zur Geltendmachung im eigenen Namen abgetreten.

5.2 Für die Einhaltung von Lieferfristen wird keine Gewähr übernommen, soweit der Fasel GmbH für die Verspätung nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

5.3 Fasel GmbH ist zu Teillieferungen oder –leistungen berechtigt; jede Teillieferung/Leistung gilt als eigenständiger Vorgang. Erklärt der Besteller wirksam den Rücktritt vom gesamten Auftrag, werden hiervon bereits vertragsgemäß erfolgte Lieferungen oder Leistungen im Zweifel nicht erfasst. Für noch nicht erbrachte Lieferungen/Leistungen werden wechselseitig eventuelle Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche wechselseitig ausgeschlossen.

5.4 Der Besteller ist zur Abnahme der Waren/Leistungen verpflichtet, insbesondere den Eingang der Ware bei ihm der Fasel GmbH anzuzeigen. Unterlässt er dies, gilt die Ware innerhalb der üblicherweise für die konkrete Art des Versandes angemessene Zeit als zugegangen.

5.5 Im Falle von Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Zeit (Auftragsbestätigung) abgerufen und abgenommen werden.

Erfolgt kein vollständiger, fristgerechter Abruf, so ist Fasel GmbH zur Versendung der (Rest)Ware und Berechnung derselben berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Forderungen gegen den Besteller Eigentum der Fasel GmbH.

Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten und/oder veräußern, es sei denn, die Ware wird gepfändet, das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet – derartige Umstände hat der Besteller unverzüglich an Fasel GmbH mitzuteilen.

Der Besteller hat unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, das Eigentum der Fasel GmbH sicher zu stellen.

Forderungen aus einem Weiterverkauf/Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Dritte tritt der Besteller hiermit unwiderruflich an Fasel GmbH ab; diese nimmt die Abtretung sicherungshalber an.

7. Gewährleistung/Haftung

7.1 Fasel GmbH erteilt auf die veräußerten Waren eine Garantie von zwei Jahren ab Auslieferungsdatum bei der Fasel GmbH unter der Voraussetzung, dass ein ordnungsgemäßer Gebrauch/Einbau/Verwendung der Waren durch den Besteller vorliegt; die Beweislast hierfür obliegt dem Besteller.

Ausgenommen von Garantieleistungen sind Verschleißteile.

7.2 Der Gewährleistungsstandort ist March – Buchheim, d.h. im Falle der Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Besteller verpflichtet, die Ware zunächst auf seine Kosten an Fasel GmbH einschließlich einer genauen Beschreibung der Fehlfunktion/des Defektes zu übersenden.

Ohne Fehlerbeschreibung ist Fasel GmbH zur Garantieleistung nicht verpflichtet. Stellt sich der Garantieanspruch als berechtigt heraus, ist Fasel GmbH verpflichtet, die Ware auf ihre Kosten an den Besteller zurück zu senden.

7.3 Fasel GmbH ist nicht verpflichtet dem Besteller kostenfrei ein Ersatz- oder Austauschgerät zur Verfügung zu stellen.

7.4 Fasel GmbH schuldet die Überlassung nach jeweils aktuellem Stand der Technik fehlerfreier Waren. Im Falle der Reklamation oder Garantiebehauptung ist Fasel GmbH verpflichtet, die Ware innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang bei ihr (s. vorstehend Ziff. 7.2) zu prüfen und den Besteller über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.

Ist die Ware nicht reparabel, ist Fasel GmbH berechtigt, eine entsprechende Ersatzlieferung zu leisten, soweit die Fehlerhaftigkeit von Fasel GmbH zu vertreten ist.

Darüber hinaus gehende Ansprüche, welche nicht unmittelbar mit der Fehlerhaftigkeit der Ware zusammenhängen, sind ausgeschlossen.

7.5 Im Falle von Entwicklungs- oder Änderungsaufträgen, Sonder- oder Einzelanfertigungen o.ä. (sofern nicht ohnehin individualvertraglich mit dem Besteller vereinbart), gilt folgendes:

Fasel führt grundsätzlich keine Recherchen über eventuelle Verletzungen fremder gewerblicher Schutzrechte durch. Sollte ein Dritter derartige Rechtsverletzungen (auch) gegen Fasel geltend machen, stellt der Kunde/Besteller hiermit Fasel im Innenverhältnis unwiderruflich von derartigen Ansprüchen frei. Diese Freistellung erfasst auch evtl. im Zusammenhang mit der Schutzrechtsverletzung entstehende Rechtsverfolgungskosten.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die betroffene Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, welche den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Vergleichbares gilt für eventuelle Regelungslücken.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen der Fasel GmbH ist deren Firmensitz; als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung vereinbaren die Parteien den Sitz der Fasel GmbH.

Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien (unter Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen) unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

March – Buchheim, 01. März 2012

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